BSI aktualisiert Mindeststandard für sichere Web-Browser

BSI aktualisiert Mindeststandard für sichere Web-Browser
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Web-Browser sind die zentrale Software, um sich im Internet zu bewegen. Gleichzeitig sind sie die Online-Schnittstelle für zahlreiche Anwendungen und entwickeln eine stetig wachsende Funktionsvielfalt. Damit bieten Browser aber auch eine zunehmende Angriffsfläche und werden so zu einem beliebten Einfallstor für Cyber-Angriffe. Die dynamische Entwicklung von Software-Produkten macht daher auch eine regelmäßige Anpassung der Sicherheitsanforderungen nötig. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat daher nun den Mindeststandard für sichere Web-Browser aktualisiert und in der Version 2.0 veröffentlicht.

Die Möglichkeiten, die moderne Web-Browser bieten, gehen immer auch mit Risiken für die Informationssicherheit einher. Um diese Risiken effektiv zu minimieren und einen sicheren Zugang zum Internet zu gestalten, hat das BSI Mindestsicherheitsanforderungen entwickelt. Web-Browser müssen aktuelle Sicherheitsstandards erfüllen und aktiv vom Hersteller gepflegt werden, damit Sicherheitslücken zeitnah geschlossen werden können. Anwenderinnen und Anwender sollten die Konfigurationsmöglichkeiten von Web-Browsern nutzen, um die Einstellungen an ihre individuellen Sicherheitsbedürfnisse anzupassen. Dann sind sie gut gerüstet, um sich sicher im Netz zu bewegen“, so BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Das BSI stellt zudem eine aktuelle Übersicht zur Verfügung, wie zahlreiche Browser die Anforderungen des Mindeststandards jeweils umsetzen. Außerdem hat das BSI eine Gegenüberstellung von Mindeststandard und IT-Grundschutz-Anforderungen erstellt, die Anwenderinnen und Anwendern die Umsetzung erleichtern soll.

Der erstmals 2017 nach § 8 Abs. 1 BSIG veröffentlichte Mindeststandard für sichere Web-Browser richtet sich in erster Linie an IT-Verantwortliche, IT-Betriebspersonal und Informationssicherheitsbeauftragte der Bundesverwaltung. Er kann aber auch Ländern, Kommunen sowie der Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern als Orientierung dienen. Weitere Mindeststandards, etwa für die Nutzung externe Cloud-Dienste oder das Mobile-Device-Management, sind hier veröffentlicht.

 

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Dieser Blogeintrag beruht in Teilen auf einer Pressemeldung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/MST_Webbrowser_270919.html

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