BSI: Community Draft für neuen C5-Anforderungskatalog

Nach der Überarbeitung des Mindeststandards für sichere Webbrowser widmet sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun der Cloud: Das BSI hat seinen Anforderungskatalog Sicherheit für Cloud Computing (C5) grundlegend überarbeitet und stellt ihn als Community Draft zur Kommentierung ins Netz.
Dazu Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik:
Das Nutzen einer Cloud zum Speichern von Dokumenten und Dateien aber auch das Cloud Computing, um Effizienzvorteile bei der Software-Anwendung ausnutzen zu können, gehört in vielen Unternehmen zum digitalen Alltag. Dabei besteht immer ein Restrisiko, u.a. von Datendiebstahl oder dem Verlust der Kontrolle über seine Daten. Das BSI hat schon 2016 einen Sicherheitskatalog für diese Technologie erarbeitet – den C5. Seitdem haben sich die Anwendungsszenarien und -konzepte enorm weiterentwickelt. Um nun vom Schwarmwissen der IT-Sicherheitsgemeinschaft profitieren zu können, gibt das BSI den neuen C5 zur Kommentierung durch die Fachwelt frei. Dieser Austausch und die kritische Kommentierung werden diesen guten Entwurf weiter verbessern und machen unsere Empfehlungen und Produkte zu akzeptierten und wirkungsvollen Instrumenten. Europaweit setzt das BSI mit diesem neuen Anforderungskatalog Standards.
Liste der überarbeiteten bzw. neu aufgenommenen Punkte des Commuinty Drafts
- Das BSI nimmt als erste Behörde EU-weit die neuen Bestimmungen des EU Cyber Security Act an die Produktsicherheit von Cyber-Produkten in den Prüfkatalog auf.
- Cloud-Anbieter müssen nachvollziehbar darlegen, wie sie mit Beschlüssen staatlicher Stellen zur Herausgabe von Daten umgehen.
- Das Thema „Schwachstellen-Management“ wurde ebenso erheblich überarbeitet wie die Anforderungen u.a. an Netzsicherheit, Kryptografie und Physische Sicherheit.
- Durch die korrespondierende Kontrolle von Sicherheitsmaßnahmen aufseiten des Kunden wird die geteilte Verantwortung für Sicherheit im Cloud Computing adressiert und so ein Maximum an Sicherheit ermöglicht.
- Kleineren Cloud-Anbietern wird es durch eine direkte Prüfung erleichtert, bei gleichem Sicherheitsniveau mit weniger Aufwand ein C5-Testat zu erlangen.
Der Draft steht auch als Feedbackdokument bis zum 22. November 2019 zur Kommentierung durch die Fach-Community online.
Der Anforderungskatalog (englischer Titel: Cloud Computing Compliance Controls Catalogue, kurz „C5„) richtet sich in erster Linie an professionelle Cloud-Diensteanbieter, deren Prüfer und Kunden. Er legt fest, welche Anforderungen die Cloud-Anbieter erfüllen müssen beziehungsweise auf welche Anforderungen der Cloud-Anbieter mindestens verpflichtet werden sollte.
Das BSI informiert auf seiner Seite www.bsi-fuer-buerger.de auch Privatanwenderinnen und –anwender über Cloud Computing. Dabei empfiehlt das Bundesamt Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel die Verschlüsselung sensibler Daten vor dem Hochladen in die Cloud.
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Dieser Blogeintrag beruht in Teilen auf einer Pressemeldung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: https://www.bsi.bund.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse2019/C5_Community_Draft-09102019.html