Kurz gefragt: Können Berufsgeheimnisträger die Microsoft Cloud Services nutzen?

Die Microsoft Cloud Services stellen in vielen Bereichen des täglichen Arbeitens eine echte Bereicherung dar. Digitale Arbeitswelten verändern die Art der Zusammenarbeit. Mehr Effizienz, bessere Usability und moderne Arbeitsmodelle werden zur gelebten Realität. Grundlage dafür ist die Nutzung von cloudbasierten IT-Services und meist die Zusammenarbeit mit einem Digitaldienstleister wie VINTIN. Wie steht es dabei um Träger von Berufsgeheimnissen?
Für beispielsweise Ärzte, Psychologen oder auch Rechtsanwälte gelten in vielen Bereichen der Arbeitswelt besondere Regeln und Vorschriften. Auch in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern müssen Sie den Schutz der ihnen anvertrauten Berufsgeheimnisse gewährleisten. Können also auch Berufsgeheimnisträger die Microsoft Cloud Lösungen nutzen?
Die klare Antwortet lautet: Ja! Im Microsoft Cloud Compendium (Stand November 2018) schreibt der Konzern dazu: „§203 StGB erlaubt die Offenlegung der Berufsgeheimnisträgern […] anvertrauten Geheimnisse an sonstige mitwirkende Personen, z.B. externe IT-Dienstleister, sofern dabei nicht mehr Berufsgeheimnisse offengelegt werden, als für die Inanspruchnahme des Dienstleisters erforderlich ist, und der Berufsgeheimnisträger den Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet.“ Eine spezielle organisatorische Einbindung des Dienstleisters ist nicht nötig.
Einschränkungen beachten
Dennoch hat der Gesetzgeber wie im obigen Zitat beschrieben zwei Einschränkungen definiert. Zum einen dürfen nicht einfach wahllos und beliebig Berufsgeheimnisse offengelegt werden. Zum anderen muss der Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Sind beide Bedingungen erfüllt, steht einer Nutzung der Micrsoft Cloud Services durch Träger von Berufsgeheimnissen nichts im Wege.
Für beide Aspekte bieten Microsoft und VINTIN sinnvolle Lösungen. Durch eine spezielle Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger erfüllen Berufsgeheimnisträger die gesetzlichen Anforderungen im Rechtsverhältnis zu Microsoft selbst. Auch mit VINTIN kann eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden.
Nicht juristisch sondern nur organisatorisch regeln lässt sich vom Gesetzgeber aufgetragene Bedingung, nur für die Nutzung der Dienste erforderliche Berufsgeheimnisse offenzulegen. Dafür bieten unsere Experten aus dem Bereich Datenschutz und Informationssicherheit kompetente Beratung zu IT-Security und technisch-organisatorischen Maßnahmen an.
Weiterführende Beratung
Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung zu Ihren Einsatzszenarien wenden Sie sich bitte mit Ihren Anfragen an unsere Experten für Cloud Services. Bitte nehmen Sie dazu einfach formlos KONTAKT auf.
Für eine fundierte Datenschutz-Beratung zur Public Cloud bietet unter Consulting Team für Datenschutz und Informationssicherheit spezielle Schulungen sowie individuelle Beratung an.