Mit Rittal ganz konkret: CO2 einsparen und gesetzliche Richtlinien einhalten

Mit Rittal ganz konkret: CO2 einsparen und gesetzliche Richtlinien einhalten
Lesedauer: 4 Minuten.

Ab dem 01. Januar 2020 gelten Verwendungsverbote für bestimmte Kältemittel sowie Neuregelungen und Vorschriften hinsichtlich Betrieb, Service sowie Kennzeichnung von Kälte- und Klimaanlagen. Unser Technologiepartner Rittal beantwortet Anwendern kältetechnischer Anlagen die Frage, was nun zu tun ist. Durch die individuelle Beratung und den umfassenden Service machen Betreiber ihre Anlagen zukunftsfähig, erfüllen die Vorgaben der F-Gase-Verordnung und erreichen zudem eine höhere Energieeffizienz.

Die Minderung fluorierter Treibhausgase ist ein hochaktuelles Thema und beschäftigt Anwender und Betreiber kältetechnischer Anlagen, wie zum Beispiel Automobilhersteller. Fluorierte Treibhausgase sind als Kältemittel unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen im Einsatz. Künftig sind die Emissionen dieser klimaschädlichen Stoffe zu reduzieren, um ihre Wirkung auf die globale Erwärmung zu verringern – entweder durch gezielte Substitution oder den Einsatz alternativer Technologien. Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (kurz: F-Gase-Verordnung) gilt seit dem 1. Januar 2015. Sie will einen Beitrag dazu liefern, industrielle Emissionen bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Konkret sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der EU um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030 sinken. Hieraus ergeben sich ab dem 01. Januar 2020 Verwendungsverbote für Kältemittel mit einem GWP >2.500 sowie Neuregelungen und Ergänzungen für die Wartung, Instandhaltung, Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung der betroffenen kältetechnischen Anlagen.

Rittal berät Kühlgeräteanwender individuell

Durch die Verwendungsverbote für F-Gase und Inverkehrbringungsverbote von Erzeugnissen, die F-Gase enthalten, fragen sich Unternehmen, ob vorhandene Kühlgeräte und Chiller ab 2020 weiterhin problemlos einsetzbar sind. Produktionswerke, Instandhalter und Umweltbeauftragte können sich darauf verlassen, dass Rittal seine Klimalösungen seit Jahren F-Gase-Verordnung-konform konzipiert und der Anwender keine weiteren Maßnahmen ergreifen muss. Darüber hinaus steht unser Technologiepartner Rittal als Service-Partner allen Anwendern von Kühlgeräten – auch Nichtkunden – als Servicedienstleister praktisch beratend zur Seite: Von der Ermittlung des Ist-Zustands einer Anlage über die Berechnung ihrer Effizienz, der Ableitung einer Handlungsempfehlung und Bestimmung von Energieeinsparpotenzialen bis hin zum Aufbau und Inbetriebnahme einer neuen Anlage samt Wartungsvertrag sowie der Entsorgung von Altgeräten unterstützt Rittal den Anlagenbetreiber mit individueller Beratung dabei, die Hürden der Verordnungen und alle Effizienzvorgaben zu erfüllen. Der Kunde profitiert von transparenten Kosten, qualifizierten Servicetechnikern und Garantieverlängerungen.

Umweltschutz: F-Gase reduzieren

Im Fokus der EU-Verordnung steht die schrittweise Begrenzung der F-Gas-Mengen zum Schutz der Umwelt. Industrie, Anlagenbetreiber und Endanwender müssen also sukzessive auf Kältemittel mit niedrigerem GWP-Wert (Global Warming Potential) umsteigen. Wie zukunftsfähig Kühlgeräte sind, hängt unter anderem vom eingesetzten Kältemittel ab. Schaltschrank-Kühlgeräte und Chiller von Rittal sind von den ausgesprochenen Verwendungsverboten nicht betroffen und auch nach 2020 weiterhin zugelassen. Sie arbeiten mit einem hermetisch geschlossenen Kältekreislauf und verwenden zugelassene Kältemittel. Rittal informiert darüber in einem Whitepaper ausführlich über die F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014: Whitepaper F-Gase-Verordnung

Der F-Gase-Rechner von Rittal liefert Klarheit

Mit Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung sind Betreiber kältetechnischer Anlagen mit einer definierten Menge Kältemittel zu regelmäßigen Dichtigkeitsprüfungen verpflichtet. Inwieweit eine bestehende Anlage von Konsequenzen aus der F-Gase-Verordnung betroffen ist, können Betreiber mit dem F-Gase-Rechner von Rittal ganz einfach ermitteln: Durch Auswahl des Kältemitteltyps und Eingabe der Kältemittelmenge ermittelt das Online-Tool den GWP-Wert und das entsprechende CO2-Äquivalent. Dieses CO2-Äquivalent bestimmt, welche Maßnahmen der Anlagenbetreiber zur Erfüllung der Verordnung ergreifen muss.

Und so funktioniert der F-Gase-Rechner: F-Gase-Rechner

Hier sind alle Anlagenparameter gemäß Anlagentypenschild sowie die Art des Kältemittels und die Füllmenge pro Kreislauf einzugeben – Ergebnis ist das CO2-Äquivalent der Anlage. Zusätzlich werden die Zulässigkeit einer Kältemittelnachfüllung im Fall einer Leckage sowie eine konkrete Empfehlung für den Betrieb der aktuellen Anlage angezeigt.

Zusätzlich von Fördermitteln profitieren

Für Unternehmen sind bei Investitionen immer auch die Amortisationszeiten entscheidend. Neben möglichen Einsparungen durch den Austausch älterer klimatechnischer Anlagen gegen neue und effiziente Technologien lässt sich die Amortisationsdauer auch durch Subventionen im Rahmen von Fördermitteln verkürzen. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert und initiiert das Bundesumweltministerium (BMU) Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Hier werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, um Betreiber von Anlagen hinsichtlich Effizienz und Treibhausgasminderung zu unterstützen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie die Reduktion der Emission fluorierter Treibhausgase im Bereich Kälte- und Klimatechnik.

Anlagenbetreiber können also beim Austausch von Schaltschrankkühlgeräten oder Chillern von Fördermitteln des BMU oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren. Welche Geräte und welche Maßnahmen konkret gefördert werden, wird individuell erhoben und geprüft. Ein für die Antragstellung von Fördergeldern spezialisiertes Unternehmen unterstützt Anlagenbetreiber bei allen notwendigen Schritten und prüft, ob für dieselbe Investitionsmaßnahme eine Kumulierung mit weiteren Förderprogrammen möglich ist. Ausführliche Informationen über „Staatliche Fördermittel für den Austausch von Schaltschrank- und Prozessklimatisierung“ erhalten Sie hier: Whitepaper Fördermittel

 

VINTIN ist zertifizierter IT Partner von Rittal. Haben Sie Fragen zu unserem Technologiepartner oder zu uns? Kontaktieren Sie uns einfach! Hier finden Sie außerdem eine Broschüre zu den Blue e+ Kühlgeräten von Rittal.

 

Dieser Artikel beruht in Teilen auf einer Pressemeldung unseres Technologiepartners Rittal: https://www.rittal.com/de-de/content/de/unternehmen/presse/pressemeldungen/pressemeldung_detail_158912.jsp

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