Neue Gesetzeslage: Ihre Geschäftsgeheimnisse dürfen womöglich legal abgegriffen werden – schnelle Reaktion gefordert!

Lesedauer: 2 Minuten.

Durch einen neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung auf Grundlage der EU-Richtlinie 2016/943 werden gerade produzierende und forschungsintensive Unternehmen aktuell aufgeschreckt. Kern der neuen Gesetzeslage ist die Feststellung, dass ein Geschäftsgeheimnis vor dem Gesetz nur dann als solches gilt, wenn es nachweislich geschützt wurde. Andernfalls ist die Aneignung durch eine dritte Person womöglich komplett straffrei.

Das Geschäftsgeheimnis wird damit erstmals wirklich gesetzlich definiert und mit anderen Rechten gleichgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel das Marken- und Urheberrecht oder auch das Patentrecht. Für Unternehmen sollte es so möglich werden, gegen Verletzungen gezielt rechtlich vorzugehen.

Dabei stellt die neue Situation aber auch einen starken Arbeitsauftrag an Unternehmen dar, Ihre Geschäftsgeheimnisse, vor allem jene, die noch nicht in anderweitige Rechte wie etwa Patente überführt wurden, zu sichern. Dazu gehören vor allem technisch-organisatorische Maßnahmen und in der heutigen Zeit bedeutet das ohne Umschweife: die IT muss mit an Bord!

Tatsächlich liegen aktuell keine genauen Definitionen vor, wie ein bestimmtes Asset geschützt werden muss, um als Geschäftsgeheimnis zu gelten. Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung auch uns insbesondere im Bereich der IT-Security empfehlen wir zusätzlich zu den Basis-Elementen einer sicheren IT-Infrastruktur die folgenden Komponenten:

  • Aktuelles und leistungsfähiges Access Rights Management (ARM)
  • Permanentes Monitoring der IT-Security des eigenen Unternehmens sowie von Drittparteien im Business Ökosystem
  • Awareness-Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Informationssicherheit

 

Gesonderte Informationen zum Thema Access Rights Management finden Sie HIER, für kontinuierliche Security Monitorings auch von Drittparteien mittels BitSight lesen Sie HIER weiterführende Hintergründe. Für Awareness Schulungen für mehr Informationssicherheit sowie einen generellen Überblick über die IT-Security finden Sie HIER  passende Informationen.

Ebenso möchten wir Sie auf die Informationen der Bundesregierung zu diesem Thema hinweisen sowie auf einen interessanten Hintergrundbeitrag der Kollegen bei KPMG.

 

 

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